Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
Landratsamt München Gronegger
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Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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Hallo Allerseits,
hier kommt wieder mal eine Frage aus dem Süden der Republik.
Es sollte doch nach Vorgaben der EU zum 01.01.2006 umgesetzt sein, dass Versicherungsmakler erlaubnispflichtig werden.
Das Vorbild für diese neue Vorschrift (soll dann 34d GewO werden) sollte der 34c GewO sein.
Das heißt, die Versicherungsmakler wären ebenso zu prüfen wie die 34c Makler
Ist Euch etwas bekannt, ob das jetzt tatsächlich schon umgesetzt ist und wir das nur nicht mitgekriegt haben, oder ob das wieder mal, wie so manche "tollen" Änderungen auf Eis gelegt sind.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß aus München
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1
09.03.2006 14:16 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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Hallo aus Meppen,
soweit ich weiß, sollte die EU-Richtlinie bis zum 15.01.2006 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hat aber wohl nicht geklappt, denn zuerst wurde das ganze verschoben, dann eine zweistufige Umsetzung angekündigt, dann wieder auf einstufig umklassiert und dann wieder verschoben und vertagt.
Also, kurz gesagt, ich habe keine Ahnung, wann die Umsetzung kommt. Auf jeden Fall haben wir keine neuen Infos dazu erhalten. Machen wir's wie immer: abwarten!
Schöne Grüße
A. Thien
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2
09.03.2006 15:00 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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Hallo aus Raisdorf,
darüber haben wir hier diskutiert;
die Richtlinie ist immer noch nicht umgesetzt, soll aber in 2006 erfolgen
und wenn alles so bleibt, dann erfolgt die Registrierung in einer zentralen Registrierungsstelle in Hamburg und nicht bei den Gewerbeämtern
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3
09.03.2006 15:00 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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und grüß Gott von der delme,
hier im Norden ist noch nix umgersetzt, also woanders auch nicht, denke ich mal
. Erst mal ruhig bleiben, Tee oder Gerstenkaltschale zu sich nehmen und abwarten
. Es gibt genug Anderes zu tun
.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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4
09.03.2006 15:02 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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Ein fröhliches
aus Nordhessen!
Also...
Es sieht wohl so aus, dass die von einigen Bundesländern favorisierte dezentrale Variante eines § 34d GewO (Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch die nach Landesrecht zuständigen Gewerbebehörden) mittlerweile wohl vom Tisch ist (Informationsstand: Mitte Februar 2006).
Meine gewöhnlich gut unterrichtete Quelle sagte mir seinerzeit, dass eine Einrichtung des Bundes im Gespräch sei. Man munkelte von der BAFin bzw. vom Bundesamt für Finanzen als mögliche Kandidaten für eine bundesweit zuständige Erlaubnisbehörde nach § 34d GewO.
Nach der Erlaubniserteilung müssen sich die Versicherungsvermittler(innen) und Versicherungsmakler/innen aber auch noch in einem nationalen Register eintragen lassen, damit sie anschließend im gesamten EU-Raum tätig werden können.
Dass diese Registrierung bei einer Einrichtung der Versicherungswirtschaft erfolgen sollte, war an sich von vornherein klar. Dass es nun der AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) werden soll (siehe Link im Beitrag vom Kollegen Millbrodt), war mir bis dato nicht bekannt.
Viele Grüße aus der documenta-Stadt Kassel und ein schönes Wochenende.
Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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5
10.03.2006 11:25 |
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Menschel
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Guten Morgen aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
alles was mir zu dem Thema, auch auf direkte Nachfrage, zu Ohren gekommen ist, deckt sich mit dem Vorgenannten.
* Umsetzung in nationales Recht "verschlafen";
* Bundes"stelle" für die Überwachung zuständig.
Die Erlaubnisse aber, so glaube ich mich zu erinnern, sollen von den kommunalen Gewerbeämtern ausgegeben werden.
Das heißt, den Gemeinden obliegt die Zuverlässigkeitsprüfung und vor allem die Prüfung, ob die finanziellen Mittel da sind. Bei denen, die aus der Arbeitslosigkeit/Sozialhilfe in die Selbstständigkeit als Versicherungsmakler gestartet sind, dürfte das in aller Regel das "Aus" bedeuten, denn es soll KEINEN Bestands- oder Vertrauensschutz geben.
Wer sich ab 2005 als Versicherungsmakler selbstständig gemacht hat, hätte wissen können/müssen, dass dieses Gesetz "in der Pipeline" ist und die darin enthaltenen (jedoch noch nicht wirksamen) Voraussetzungen einhalten müssen, um dann nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Chance auf Erlaubniserteilung zu haben.
Trotzdem, Kopf hoch . . .
__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.
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6
14.03.2006 09:50 |
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René Land
Administrator
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Hallo zusammen,
mir ist auf den Seiten der Bayerischen Beamten Versicherungen eine Information über den Weg galaufen, die ich der Leserschaft nicht vorenthalten möchte:
Laut einem Artikel des "Versicherungs-Journals" vom 03. Februar 2006 soll im März ein neuer Referenten-Entwurf vorgelegt werden.
Den Artikel gibt's hier.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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7
15.03.2006 15:05 |
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Stadt Kassel*Fricke
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Versicherungsvermittler-Richtlinie - neuer Referentenentwurf ist da! |
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Ein sonniges
bzw.
aus Kassel...
Ich habe heute aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren, dass es einen neuen Referentenentwurf zur Versicherungsvermittler-Richtlinie gibt
, der den beteiligten Verbänden am 24.03.2006 zugegangen ist.
Der Entwurf steht auch auf der Internetseite des BMWI zum Download zur Verfügung - guckst Du hier
Die wesentlichen Einzelheiten könnt ihr auch hier nachlesen, ohne euch gleich durch den ganzen Entwurf wuseln zu müssen.
U. a. sollen jetzt die IHK'n die Zulassung und die Registrierung der Versicherungsmakler übernehmen.
Noch eine angenehme Restwoche...
Frank
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8
28.03.2006 08:55 |
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